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Kryptofondsanteile

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Mit der Einführung des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) können elektronische Anteilscheine an Investmentvermögen in der Rechtsform des Sondervermögens begeben werden.  Die früher notwendige physische Verbriefung in einer Globalurkunde des Zentralverwahrers entfällt. Die registerführende Stelle für elektronische Fondsanteile ist gem. § 12 Abs. 2 eWpG i.V.m. § 4 Abs. 6 eWpG eine Wertpapiersammelbank oder mit Zustimmung des Emittenten (hier die Kapitalverwaltungsgesellschaft) ein Verwahrer, der über die Erlaubnis zum Betreiben des Depotgeschäftes verfügt.

Zur weiteren Förderung des Fondsstandortes Deutschland eröffnet die Verordnung über Kryptofondsanteile (KryptoFAV) Anbietern von Investmentfonds Kryptofondsanteile zu begeben. Hierdurch können elektronische Anteilscheine auch durch Eintragung in ein auf Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basierendes Kryptowertpapierregister als sogenannte Kryptofondsanteile begeben werden. Die registerführende Stelle eines Kryptowertpapierregisters für Kryptofondsanteile ist die Verwahrstelle des Investmentfonds oder ein von der Verwahrstelle bestimmter Dritter, der über die Lizenz zur Kryptowertpapierregisterführung verfügt.

Auch der luxemburgische Gesetzgeber hat formell die Grundlage für den Einsatz von DLT-basierten Registern für Fondsanteile geschaffen. Somit setzen zwei der bedeutendsten Jurisdiktionen für Investmentfonds ein klares Signal an die gesamte Branche. Auf Basis der DLT wird der europäische Markt eine digitale Transformation der gesamten Wertschöpfungskette innerhalb der Fondsindustrie erleben.

Übersicht elektronische Fondsanteile und Kryptofondsanteile

Elektronische Fondsanteile

Emission elektronischer Fondsanteile (auch für bestehende Fonds möglich)

Wegfall Globalurkunde und Eintragung in ein elektronisches zentrales Wertpapierregister

Technologische Basis

Elektronische Datenbank (Einsatz DLT möglich)

Auswirkungen

Elektronische Emission Elektronische Registerführung

Registerführung

Wertpapiersammelbank, Verwahrstelle oder Verwahrer (Lizenz Depotgeschäft)

Kryptofondsanteile

Emission (tokenisierter) Kryptofondsanteile

Emission eines neuen Fonds auf DLT-Basis gemäß KryptoFAV, inkl. eines Kryptowertpapierregisters für Kryptofondsanteile

Technologische Basis

Nutzung von DLT obligatorisch

Auswirkungen

Tokenisierte Fondsanteile DLT-basiertes Register

Registerführung

Verwahrstelle ist registerführende Stelle oder von Verwahrstelle beauftragter Kryptowertpapier-registerführer

Illustrative Soll-Darstellung des Fondsanteilscheingeschäfts

Bereits heute realisierbare Vorteile

Nachhaltiger Schritt zur Digitalisierung der Fondsabwicklung

Gesetzlich gesicherte Basis durch bereits in Kraft getretenes Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) und Verordnung über Kryptofondsanteile (KryptoFAV)

Sofort umsetzbar für bestehende Fonds und für neu aufzulegende Fonds

Kostenersparnis durch Wegfall der Globalurkunde

Zukünftige Potenziale von Kryptofondsanteilen

Der Use-Case legt die digitale Basis für neue innovative Distributionswege z. B. via Token-Handelsplätze

Hohes Innovationspotenzial und Steigerung der Attraktivität von Investmentfonds für jüngere (Retail-)Kunden durch tokenisierte Begebung

Automatisierung diverser bestehender Prozesse (z. B. Berechnung Quellensteuer und Provisionen) durch Smart Contracts

Was sind die nächsten Schritte für Sie?

1.
Ist-Prozess Anteilscheingeschäft

Analyse vorhandener Prozesse und involvierter Systeme des Anteilscheingeschäftes, inkl. Schnittstellen und zeitlichen Abhängigkeiten

2.
Ableitung Soll-Prozess

Analyse der prozessualen Veränderungen durch elektronische Fondsanteile/Kryptofondsanteile und Entwurf eines Target Operating Models

3.
Strategische Optionen (Make or Buy)

Optionen für das Target Operating Model, Eigenentwicklung, Outsourcing der Registerführung oder Nutzung einer Software-as-a-Service (SaaS)

4.
Vorbereitung Realisierung

Planung der Umsetzungsaktivitäten, inkl. Kostenschätzung verschiedener Ausbaustufen des Anwendungsszenarios

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