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Mit der Einführung des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) können elektronische Anteilscheine an Investmentvermögen in der Rechtsform des Sondervermögens begeben werden. Die früher notwendige physische Verbriefung in einer Globalurkunde des Zentralverwahrers entfällt. Die registerführende Stelle für elektronische Fondsanteile ist gem. § 12 Abs. 2 eWpG i.V.m. § 4 Abs. 6 eWpG eine Wertpapiersammelbank oder mit Zustimmung des Emittenten (hier die Kapitalverwaltungsgesellschaft) ein Verwahrer, der über die Erlaubnis zum Betreiben des Depotgeschäftes verfügt.
Zur weiteren Förderung des Fondsstandortes Deutschland eröffnet die Verordnung über Kryptofondsanteile (KryptoFAV) Anbietern von Investmentfonds Kryptofondsanteile zu begeben. Hierdurch können elektronische Anteilscheine auch durch Eintragung in ein auf Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basierendes Kryptowertpapierregister als sogenannte Kryptofondsanteile begeben werden. Die registerführende Stelle eines Kryptowertpapierregisters für Kryptofondsanteile ist die Verwahrstelle des Investmentfonds oder ein von der Verwahrstelle bestimmter Dritter, der über die Lizenz zur Kryptowertpapierregisterführung verfügt.
Auch der luxemburgische Gesetzgeber hat formell die Grundlage für den Einsatz von DLT-basierten Registern für Fondsanteile geschaffen. Somit setzen zwei der bedeutendsten Jurisdiktionen für Investmentfonds ein klares Signal an die gesamte Branche. Auf Basis der DLT wird der europäische Markt eine digitale Transformation der gesamten Wertschöpfungskette innerhalb der Fondsindustrie erleben.
Emission elektronischer Fondsanteile (auch für bestehende Fonds möglich)
Wegfall Globalurkunde und Eintragung in ein elektronisches zentrales Wertpapierregister
Technologische Basis
Auswirkungen
Registerführung
Emission (tokenisierter) Kryptofondsanteile
Emission eines neuen Fonds auf DLT-Basis gemäß KryptoFAV, inkl. eines Kryptowertpapierregisters für Kryptofondsanteile
Technologische Basis
Auswirkungen
Registerführung
Analyse vorhandener Prozesse und involvierter Systeme des Anteilscheingeschäftes, inkl. Schnittstellen und zeitlichen Abhängigkeiten
Analyse der prozessualen Veränderungen durch elektronische Fondsanteile/Kryptofondsanteile und Entwurf eines Target Operating Models
Optionen für das Target Operating Model, Eigenentwicklung, Outsourcing der Registerführung oder Nutzung einer Software-as-a-Service (SaaS)
Planung der Umsetzungsaktivitäten, inkl. Kostenschätzung verschiedener Ausbaustufen des Anwendungsszenarios
Einstiegspunkt für neue Dienstleistungen und Produkte in der neuen Welt der digitalen Assets.
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Wie können Asset Manager & Verwahrstellen von der Kryptowertpapierregisterführung profitieren?
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