Die Nachfrage an Investitionsmöglichkeiten in Kryptowerte mag aufgrund der aktuellen Marktsituation momentan nicht akut erscheinen. Jedoch haben die letzten Jahre gezeigt, dass auf einem sogenannten „Krypto-Winter“ (Bärenmarkt) auch immer ein „Krypto-Frühling“ (Bullenmarkt) folgt. Es bietet sich also momentan die optimale Möglichkeit antizyklisch in den Aufbau der entsprechenden Infrastruktur zu investieren. Nicht nur um auf den nächsten Bullenmarkt vorbereitet zu sein, sondern auch um sich in diesem speziellen Feld als vertrauenswürdiger Ansprechpartner und erste Anlaufstelle für seine Kundinnen und Kunden zu positionieren und diese Rolle nicht ausschließlich neuen Marktteilnehmern zu überlassen.
Banken sollten ihre Rolle als vertrauenswürdige Anlaufstelle in die „Krypto-Welt“ übertragen
Banken gehören, insbesondere in Hinblick auf das Privatkundengeschäft, zu den am strengsten regulierten Instituten im Finanzsektor. Was für die betroffenen Finanzinstitute immer wieder eine Herausforderung darstellt, sorgt letztendlich aber auch dafür, dass das Vertrauen insbesondere nach der Finanzkrise 2007 nicht nur wiederhergestellt, sondern auch gestärkt wurde. Hohe Reputation, lange Historie und große Expertise zeichnen Banken heute aus und sind entscheidend, um der Rolle als vertrauenswürdige Anlaufstelle gerecht zu werden und Kundinnen und Kunden sicheren Zugang zu Investitionen, Finanzierungen und Zahlungsverkehr zu bieten.
Die Bestrebung mit dem entsprechenden Dienstleistungsangebot genau diese Rolle zu erfüllen, Kundinnen und Kundenganzheitlich zu betreuen und den bestmöglichen Service bereitzustellen, trifft bei vielen Banken aber derzeit nicht auf Kryptowerte zu. Es gibt einige gute Gründe, warum Banken Kryptowerte nicht in ihr Beratungsangebot aufnehmen, insbesondere hinsichtlich der Auflagen der MiFID II. Jedoch ist ein Beratungs- oder Produktangebot im Bereich der Kryptowerte im ersten Schritt nicht unbedingt notwendig. Zur Positionierung als vertrauenswürdige Anlaufstelle, würde bereits ausreichen, den reinen Zugang zum Handel und der Verwahrung für die Kundinnen und Kunden bereitzustellen, die eigenständig in Kryptowerte investieren möchten, d.h. als reines Ausführungsgeschäft. Das allein würde bereits verhindern, dass Kundengelder zu anderen Marktteilnehmern abfließen, die den entsprechenden Zugang bereitstellen können. Denn die Absage durch die Bank, wird Kundinnen und Kunden nicht von der Intention in Kryptowerte zu investieren abbringen, sondern diese werden einen anderen Weg finden, dieses Investment zu tätigen. Analog zum traditionellen Bereich, wird es auch hier sehr schwierig diese Kundengelder zurückzugewinnen, selbst wenn nachträglich ein entsprechendes Angebot aufgebaut wird.
Hieraus lassen sich vier Gründe für Banken ableiten, wieso es sinnvoll ist, selbst den Zugang zu Investitionsmöglichkeiten in Kryptowerte zu bieten:
1) Ertragspotential:
Durch den pauschalen Vertrauensverlust in Marktbetreiber im Bereich der Kryptowerte, besteht hier die Möglichkeit für Banken, diese entstandene Marktlücke durch die Bereitstellung eines regulatorisch konformen und sicheren Zugangs zu Investitionen in Kryptowerte zu schließen und ihr Dienstleistungsangebot zu erweitern.
2) Überblick über Vermögenswerte und Allokation:
Die entsprechende Infrastruktur ermöglicht die Einsicht aller Beträge, die von Kundinnen und Kunden bereits in Kryptowerte investiert wurden oder in Kryptowerte investiert werden sowie die Entwicklung und die Umschichtung von eben diesen.
3) Next Generation:
Kryptowerte sind in der Vermögensallokation jüngerer Generationen bereits ein gängiger Bestandteil mit zunehmender Tendenz. Es ist wichtig, früh genug ein entsprechendes Angebot zu etablieren, um diese Kundengruppen auch heute schon abzuholen.
4) Infrastruktur der Zukunft:
Zugang zu blockchain-basierten Infrastrukturen wird für Finanzinstitute ein elementarer Bestandteil in der Zukunft sein. Ob es dabei um Kryptowerte, um Kryptowertpapiere oder Kryptofondsanteile geht oder zukünftig auch um einen blockchain-basierten Euro, ist erstmal unerheblich. Wichtig ist, dass dieser Zugang unumgänglich sein wird.
Ausgestaltungsmöglichkeiten für Banken, Zugang zu Kryptowerten aufzubauen
Im reinen Ausführungsgeschäft würde die Bank lediglich den Zugang zum Handel von Kryptowerten und die Verwahrung der Private Keys stellen. Dafür werden zwei Komponenten benötigt, die sich individualisiert zusammenstellen lassen.
1) Zugang zu einem Handelsplatz für Kryptowerte (Krypto-Broker, Krypto-MTF, Krypto-Börse)
2) Anbindung eines Kryptoverwahrers
Abbildung 1: Mögliches “Partner-Modell” für den Erwerb von Kryptowerten für Privatkunden über einen Krypto-Broker und Kryptoverwahrung durch einen Drittanbieter.
Abhängig von der finalen Ausgestaltung und der Anbieterauswahl, bestimmt sich der technische und regulatorische Implementierungsaufwand für die Bank. Grundsätzlich hat eine Bank drei Möglichkeiten, Zugang zu Kryptowerten aufzubauen:
a) Make:
Eigenentwicklung einer Kryptoverwahrlösung bzw. Nutzung einer Verwahrlösung von einem Technologieanbieter und ggf. Beantragung der entsprechenden Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft
b) Buy:
Akquisition eines Kryptoverwahrers und Nutzung der vorhandenen Erlaubnis, entweder als eigenständige Organisation oder Integration des Kryptoverwahrers
c) Partner:
Kooperation mit einem Kryptoverwahrer, d.h. „Outsourcing“ des Kryptoverwahrgeschäfts. Der Endkunde muss in diesem Fall in direkter Vertragsbeziehung mit dem Kryptoverwahrer stehen
Seit dem 01.01.2020 ist das Kryptoverwahrgeschäft in Deutschland eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung nach § 32 KWG. Vom Kryptoverwahrgeschäft erfasst sind Dienstleistungen rund um die gewerbliche Verwahrung, Verwaltung oder Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln für Kundinnen und Kunden. Derzeit gibt es keine auf EU-Ebene harmonisierte Regulierung von Unternehmen, die ihre Geschäftsaktivitäten auf Kryptowerte beziehen. Diese Fragmentierung löst sich allerdings voraussichtlich 2024 mit der Umsetzung der europäischen „Markets in Crypto Assets Regulation“ (MiCAR), denn die MiCAR ermöglich das Passporting der Erlaubniserteilung bzw. Lizenz innerhalb der Europäischen Union.
Fazit
Es existiert also bereits ein sehr klarer regulatorischer Rahmen, in dem Finanzinstitute wie Banken ihren Kundinnen und Kunden sicheren Zugang zu Kryptowerten ermöglichen können. Mit einem hohen Standard an IT-Sicherheit und Risikomanagement, können Banken auch in diesem neuen Umfeld, ihre Rolle als vertrauenswürdige Anlaufstelle einnehmen, etablieren und sich langfristig in diesem Bereich positionieren. Weder im Retail-Kundengeschäft noch im Wealth Management sollte es eine Option sein, Kundinnen und Kunden ausschließlich neuen Marktteilnehmern oder sich selbst zu überlassen.
Hinweis
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